Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer DJ Benno nachfolgend Benno Nordenbrock genannt, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

§ 1 Allgemeines (1) Für unsere Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber, insbesondere bei der Auftragserteilung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebote und Abschluss (1) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn wir eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber senden. Mündliche Zusagen haben auch ihrer Gültigkeit wenn Sie nur von DJ Benno in Schriftform festgehalten werden desweiteren auch die Annahme eines schriftlichen Angebots.

§ 3 Leistungen (1) DJ-Benno bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter: Durchführung der DJ Dienstleistung der vereinbarten Veranstaltung laut Vertrag Bereitstellung von Ton-, Licht- und Mediatechnik Auf- und Abbau, Lieferung und Abtransport der bereitgestellten Technik.

§ 4 Leistungen des Veranstalters (1) Der Veranstaltungsort muss mindestens 1,5 Stunden vor der Veranstaltung und 1,0 Stunden nach der Veranstaltung zugänglich sein.Es ist der kürzeste Weg um das Equipment zu transportieren und aufzustellen frei zu halten. (2) Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind im Vorfeld “vor Vertragsabschluss” mitzuteilen. (3) Der Auftraggeber hat dafür sorge zu tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V / je 16 A Schuko, sowie ausreichend sichere Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung steht. (4) Vom Veranstalter werden alkoholfreie Getränke im üblichen Umfange und ein Imbiss für den DJ und seinem Personal, das er während der Veranstaltung benötigt, kostenfrei gestellt.

§ 5 Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA (1) Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discobetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung bzw. der Gastgeber verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger ( PC, MD, CD, Kassette, usw. ).

§ 6 Preise (1) Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise bei Privatveranstaltungen ( Hochzeiten, Geburtstage usw. ) mit Moderation und Animation ( Gesangseinlagen ) sind inklusive der gesetzlichen MwSt. von 19%.

§ 7 Auftragsstornierung (1) Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrags, werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornierungskosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen.

§ 8 Widerrufsrecht (1) Grundsätzlich steht es dem Auftraggeber offen, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne jegliche Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Beginn der Frist gilt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung  von DJ-Benno bestehenden Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und4 BGB Info V sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB Info V. Um die Widerrufsfrist zu wahren , genügt lediglich die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Jedwede Widerrufe sind zu richten an: DJ-Benno, Benno Nordenbrock,  Baumstr. 7, 26219 Bösel,  Telefon: 0171/9907114,  e-Mail: info@dj-benno.com.

§ 9 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.